FAQ – Ihre Fragen rund um Garten- und Baumpflege
Wann darf man Gehölze schneiden?
Laut Bundesnaturschutzgesetz ist ein radikaler Rückschnitt oder das Roden von Sträuchern, Hecken und lebenden Zäunen nur in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar erlaubt. Vom 1. März bis zum 30. September ist dies zum Schutz brütender Vögel verboten.
Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses sind ganzjährig erlaubt. Voraussetzung ist immer, dass sich keine bewohnten Vogelnester in den Pflanzen befinden.
Welche Bäume sind lt. Baumschutzsatzung in Münster geschützt?
Seit dem 01.10.2023 gilt in der Stadt Münster eine Baumschutzsatzung. Diese besagt, dass Bäume mit einem Durchmesser von 100 cm von einer Fällung geschützt sind. Bei mehrstämmig ausgebildeten Bäumen gilt der Baumschutz, wenn ein Stamm einen Umfang von 80 cm und ein weiterer Stamm einen Umfang von mind. 30 cm aufweist. Der Umfang eines Stammes wird immer in einem Meter Höhe gemessen.
Bäume dürfen nur noch nach Antragsstellung und einer entsprechenden, von der Stadt Münster erteilten Genehmigung gefällt werden. Starke Rückschnittmaßnahmen sind ebenfalls genehmigungspflichtig.
Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Antragsstellung. Im Nachgang sind wir in der Lage, die Baumfäll- und Baumpflegemaßnahmen professionell durchzuführen.
Im Fall einer genehmigten Baumfällung müssen häufig Ersatzpflanzungen getätigt werden. In Absprache mit Ihnen wählen wir gerne geeignete Bäume aus. Dabei setzen wir gerne auf zukunftsträchtige Klimabäume.
Was sind Klimabäume?
Klimabäume (auch Zukunftsbäume genannt) sind besonders widerstandsfähige Baumarten, die den extremen Bedingungen des Klimawandels standhalten. Sie zeichnen sich durch hohe Toleranz gegenüber Hitze, Trockenheit, Frost und Schädlingen aus. Diese Bäume werden gezielt gepflanzt, um unsere Städte für die Zukunft zu erhalten.
Welche Regeln gelten für den Winterdienst in Münster?
Das Räumen und Streuen liegen in der Verantwortung der Eigentümer. In Mehrfamilienhäusern ist diese Aufgabe häufig im privaten Mietvertrag oder über die Hausverwaltung geregelt und den Mietern übertragen. Unter anderem in Hinblick auf die Haftbarkeit bietet sich die Vergabe des Winterdienstes an eine Fachfirma an.
Von allen Wegen, die an das Grundstück grenzen, müssen Eis und Schnee beseitigt werden. Ist kein Gehweg vorhanden, muss für die Fußgänger ein mindestens 1 Meter breiter Streifen am Rand freigehalten werden.
Der Schnee muss unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte entfernt werden. Das gilt von Montag bis Samstag in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 9.00 bis 20.00 Uhr. Wenn nach 20.00 Uhr Schnee fällt oder Glätte entsteht, muss beides an Werktagen bis spätestens 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr beseitigt werden.
Bietet ihr auch Winterdienst an?
Ja, die Westhoff Grünpflege GmbH übernimmt den Winterdienst vom 01.11. bis zum 31.03. des Folgejahres an Eigenheimen, Mehrfamilienhäusern und auf gewerblichen Flächen in Münster und Umgebung.
Können die Kosten für die Grünpflege und den Winterdienst auf Mieter umgelegt werden?
Ja, der Vermieter kann die Kosten für die Gartenpflege sowie für den Winterdienst im Zuge der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen, wenn dies im Mietvertrag festgehalten ist.
Welche Leistungen umfasst die gärtnerische Jahrespflege bei euch?
Unsere ganzjährige Grünflächenpflege umfasst:
- Rasenpflege
- Pflege von Gehölz- und Staudenflächen
- Rückschnitt von Hecken, Bodendeckern und Formgehölzen
- Gehölzrückschnitt
- Pflege von Grauflächen
- Laubentfernung
Einfach gesagt, wir bieten Ihnen das „Rundum-Sorglos-Paket“ für Ihre Grünfläche!
Kontrolliert ihr Bäume?
Wir beschäftigen zertifizierte FLL-Baumkontrolleure, die in der Lage sind, Ihre Bäume fachkompetent auf Beschädigungen oder Erkrankungen zu prüfen. Basierend auf dem Ergebnis empfehlen wir Maßnahmen zur Wiederherstellung der Baumsicherheit, besprechen diese mit Ihnen und setzen die Arbeiten fachgerecht um.
Wer haftet für Schäden durch Bäume?
Der Eigentümer von Bäumen haftet für Schäden, die durch seine Bäume entstehen. Er muss sicherstellen, dass von seinen Bäumen keine Gefahr ausgeht und dass die Verkehrssicherheit gegeben ist.
Kann ich eure Gartenpflege auch ohne Pflegevertrag in Anspruch nehmen?
Ja, wir führen die Arbeiten der Gartenpflege und Baumpflege im Großraum Münster auch aus, ohne dass Sie einen dauerhaften Pflegevertrag besitzen. Nach individueller Terminabsprache können Sie davon ausgehen, dass wir die Arbeiten zuverlässig und termingetreu durchführen.
Wie weit ist euer Kundenradius?
Unser Firmensitz ist in Drensteinfurt-Rinkerode. Wir arbeiten hauptsächlich im Großraum Münster und bieten Gartenpflege, Grünflächenpflege und Baumpflege sowie Winterdienst in einem Umkreis von ca. 30 km an.
Sucht ihr Mitarbeiter?
Wir freuen uns über jede Bewerbung. Wir suchen sowohl Fachkräfte als auch Gartenhelfer. Dabei sind wir offen für Quereinsteiger und bieten individuelle Fortbildungsmaßnahmen an. Natürlich freuen wir uns besonders über Berufserfahrung. Vor allem ist es aber wichtig, dass Sie Freude an der Arbeit im Grünen haben.